Anmeldung und Vollmacht
Jahrestagung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer


27. April, ab 14:30 Uhr
Ich möchte teilnehmen an:
Hier können Sie Ihre Vollmacht erteilen.
Wenn Sie nicht teilnehmen können, besteht nach Satzung die Möglichkeit, einem anderen stimmberechtigten Mitgliedsunternehmen eine Vollmacht zu erteilen. Damit wird bei der Mitgliederversammlung am 27. April 2022 im Namen Ihres Unternehmens abgestimmt.


Vollmacht:
Ich werde nicht persönlich als Vertretungsberechtigte Person des oben angegebenen Mitgliedsunternehmens an der Mitgliederversammlung am 27. April 2022 teilnehmen und erteile gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer hiermit eine Vollmacht an u.g. Vertreter bzw. Vertreterin eines stimmberechtigten Mitgliedsunternehmens. Diese Vollmacht erstreckt sich auch darauf, Untervollmachten zu erteilen.
Wir verarbeiten Ihre persönlichen Daten so, wie Sie sie bei Ihrer Anmeldung angegeben haben. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen und weitere Informationen, um mehr darüber zu erfahren, wie wir mit Ihren persönlichen Daten umgehen und welche Rechte Sie diesbezüglich haben. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten haben oder Ihre Rechte geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an gdpr@handelskammer.se. Haben Sie bisher keine Einladung von uns erhalten, möchten wir Sie gern weiterhin zu relevanten Veranstaltungen einladen. Eine Abmeldung hiervon ist jederzeit möglich.
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Tysk-Svenska Handelskammaren | Deutsch-Schwedische Handelskammer
Box 27104

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www.handelskammer.se
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Jahrestagung am 27. April. Leider ist die Anmeldung jetzt geschlossen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an asa.benteke@handelskammer.se wenden.