Hier können Sie Ihre Vollmacht erteilen. Wenn Sie nicht teilnehmen können, besteht nach Satzung die Möglichkeit, einem anderen stimmberechtigten Mitgliedsunternehmen eine Vollmacht zu erteilen. Damit wird bei der Mitgliederversammlung am 25. Mai 2021 im Namen Ihres Unternehmens abgestimmt. Vollmacht: Ich werde nicht persönlich als Vertretungsberechtigter des oben angegebenen Mitgliedsunternehmens an der Mitgliederversammlung am 25. Mai 2021 teilnehmen und erteile gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer hiermit eine Vollmacht an u.g. Vertreter bzw. Vertreterin eines stimmberechtigten Mitgliedsunternehmens. Diese Vollmacht erstreckt sich auch darauf, Untervollmachten zu erteilen. |