Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist im Juni 2026 abgelaufen – ein deutsches Umsetzungsgesetz lässt jedoch weiter auf sich warten. Für Arbeitgebende bedeutet das keine Entwarnung, sondern Unsicherheit: Die Anforderungen der Richtlinie sind bekannt, der nationale Rahmen bleibt offen, und Gerichte orientieren sich zunehmend an europäischen Vorgaben.
Hinzu kommt: Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil zum Paarvergleich bereits heute die Anforderungen an Arbeitgebende erhöht. Wer auf Auskunftsverlangen, Klagen oder interne Anfragen reagieren muss, braucht belastbare Antworten auf eine zentrale Frage: Hat „Senior Expert" in Abteilung A denselben Wert wie „Lead Manager" in Abteilung B – und können wir das objektiv belegen?
Ohne dokumentierte, methodische Stellenbewertung wird jede Auskunft zum Risiko. In diesem Webinar zeigen wir, wie Sie sich – unabhängig vom Gesetzgebungsstand – strukturiert aufstellen:
✅ Rückblick aufs Entgelttransparenzgesetz: Was das bestehende EntgTranspG bisher gebracht hat – und wo seine Grenzen liegen. ✅ Was „gleichwertige Arbeit" laut EU-Richtlinie konkret bedeutet – übersetzt in einfache Sprache und Praxisbeispiele. ✅ Vorher-Nachher: Wie sich eine chaotische Job-Struktur durch methodische Bewertung in eine klare, verteidigbare Architektur verwandelt. ✅ Was das BAG-Urteil zum Paarvergleich schon heute für Ihre Praxis bedeutet. |
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